Beratung
● Solarkraftwerke
● Wärme- und Kälteproduktion
● Stromspeicher
● Ladestationen und -Module
● Abrechnung von Stromladestationen
Beratung von Wohnungseigentümergemeinschaften
Als Verwalter, Beirat oder Miteigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist das Thema Stromeinsparung, Mieterstrom, Kosteneinsparung durch alternative Energie, Anschaffung von Ladestationen für die Fahrzeuge der Mitbewohner, oder die Anschaffung einer neuen Heizung mit der Verpflichtung zur Anschaffung regenerativer Energien bereits Thema in Ihrer Gemeinschaft. Vielleicht haben Sie auch selbst Interesse an den skizzierten Themen oder sind bereits darauf von verschiedenen Seiten angesprochen worden.
Speziell in einer Eigentümergemeinschaft stellen sich bei der Durchführung der eingangs skizzierten Projekte viele vertragsrechtliche und Finanzierungsfragestellungen, die über die allgemeinen technischen und genehmigungsrechtlichen Fragestellungen bei weiterem hinausgehen.
Wir haben beispielhaft einige typische Fragestellungen für Sie nachfolgend aufgelistet, die die Vielseitigkeit der Thematik aufzeigen.
– Wer finanziert das Solarkraftwerk, wenn nicht alle Eigentümer dieses mitfinanzieren wollen
– Wie können Eigentümer, die vermieten, an der Stromproduktion teilhaben
– Wie können Eigentümer, die nicht vermieten, an der Stromproduktion partizipieren
– Wie soll der gemeinschaftlich erzeugte Strom genutzt werden: gemeinschaftlich (zur Unterstützung der Wärmeerzeugung, zur Minderung der Kosten des Gemeinschaftsstromverbrauchs), Einspeisung, Verkauf an die Gemeinschaft
– Wie werden mehrere Ladestationen (5-50) frei skalierbar miteinander verknüpft und der bauliche Aufwand des Kabellegens auf einige wenige Kabel und Wanddurchbrüche reduziert.
– Wie werden Ladestationen optimal betrieben im Sinne der Lastenverteilung mit der zur Verfügung stehenden Strommenge
– Wie und wer rechnet den Stromverbrauch der Ladestationen ab
– Wer finanziert die Ladestationen, wie werden die Ladestationen durch die Nutzer mitfinanziert
Alle die benannten Fragestellungen stehen in Verbindung mit Beschlüssen und gemeinschaftlichen Vertragsgestaltungen zwischen der Gemeinschaft und den einzelnen Eigentümern.
Durch unsere jahrelange Zusammenarbeit mit Gemeinschaften und Verwaltern, sind wir in der Lage die speziellen Fragestellungen, die sich in einer Eigentümergemeinschaft ergeben, für Sie in technischer Hinsicht zu lösen und Sie mit Hilfestellungen zu begleiten bei der Fassung entsprechender Beschlüsse und Vereinbarungen zwischen der Gemeinschaft und den Eigentümern.
Das bedeutet, wir begleiten Sie von der Vorstellung der technischen und tatsächlichen Voraussetzung in der Eigentümerversammlung bis zur Fassung der entsprechenden Beschlüsse und der baulichen Umsetzung.
Damit wird es Ihrer Gemeinschaft ermöglicht, ihre Stromkosten zu senken, günstige Wärme für die Warmwasserzubereitung zu erzeugen, Wallboxen in der Tiefgarage mit Strom zu versorgen und damit Ihre Nebenkosten zu senken und gleichzeitig als Gemeinschaft über verkauften Strom die Photovoltaikanlage zu refinanzieren.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme
● Solarkraftwerke
● Stromspeicher
● Abrechnung von Stromladestationen
● Stromüberschussverkauf
Beratung von Hauseigentümer Sie sind Eigentümer eines Hauses und machen sich Gedanken zur Reduktion Ihrer Stromkosten sowie Möglichkeiten zum Selbstversorger zu werden. Vielleicht sind Sie auch konfrontiert mit der Fragestellung eine neue Heizung einbauen zu müssen, wodurch ein Anteil an der Wärmeerzeugung verpflichtend durch erneuerbare Energien zukünftig abgedeckt werden muss. Hierdurch ergibt sich die Fragestellung über die Vorteile eines vielseitig verwendbaren Solarkraftwerks, bei dem die Stromüberschüsse durch Mitbewohner, oder den Einsatz von Ladestationen, durch Speicherung oder Einspeisung verwendet werden können. Bei Freiflächen ergibt sich die Möglichkeit der Eigennutzung oder des Stromverkaufs an Nutzer im Rahmen des Direktmarketings. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.